TUM Wissenschaftliche Arbeit und Forschung auf höchstem Niveau
Foto: Andreas Heddergott/TUM

Einreichung


Um Ihre Dissertation einreichen zu können, müssen Sie alle Anforderungen des Qualifikationsprogramms erfolgreich abgeschlossen haben. Bei Fragen schicken Sie uns einfach eine Email(link is external).
Alle Dissertationen müssen zuerst online über die DocGS(link is external) eingereicht werden. Weitere Informationen und die notwendigen Unterlagen zur Einreichung finden Sie auf der Seite der TUM GS(link is external). Nach der Online-Einreichung müssen alle Originaldokumente bei Frau Reisenauer (TUM Center for Study and Teaching) vorgelegt werden.

Welche Dokumente brauchen Sie, um einreichen zu können?

Um zu wissen, welche Dokumente brauchen Sie, um Ihre Dissertation einreichen zu können, bitte schauen Sie sich die Informationen von TUM-GS(link is external) an.

Publikationsbasierte Dissertation

Mehr zu dem Thema publikationsbasierte Dissertation finden Sie hier (auf Englisch).

Die Prüfungskommission wird auf der nächsten Fakultätsratssitzung bestellt. Sie besteht aus einem Vorsitzenden (ein Mitglied des Lenkungsgremiums), dem Erstprüfer und dem Zweitprüfer. Erst- und Zweitprüfer bekommen eine 6-wöchige Frist zur Erstellung ihrer Dissertationsgutachten. Dieser Prozess wird verlängert, wenn die Fakultät einen Drittprüfer bestellen muss.
Nach Erhalt der Gutachten wird Ihre Arbeit auf der nächsten Fakultätsratssitzung zur Annahme vorgelegt. Nach dem 3-wöchigen Umlaufverfahren gilt die Arbeit offiziell als angenommen und Sie werden aufgefordert, einen Prüfungstermin mit dem Prüfungskomitee zu vereinbaren.
Da sich der Fakultätsrat monatlich trifft, dauert es von der Einreichung bis zur Annahme bis zu 6 Monaten oder länger (bei Drittprüferbestellung).