TUM Wissenschaftliche Arbeit und Forschung auf höchstem Niveau
Foto: Andreas Heddergott/TUM

Internationalisierung


Wissenschaft und Forschung sind heute mehr denn je international. TUM GS und MGC fördern daher die frühzeitige internationale und interkulturelle Zusammenarbeit in der Forschung und den Aufbau persönlicher und institutioneller Netzwerke.
Der Auslandsaufenthalt im Rahmen einer Promotion ist ein wichtiger Teil der Qualifizierung der Promovierenden. Neben dem unmittelbaren Nutzen für die Promotion, profitieren die Promovierenden zudem in einem erheblichen Maße persönlich und karrieretechnisch von der Internationalisierungsmaßnahme.
Die TUM unterstützt und erkennt dies an, verlangt aber eine gründliche Absprache zwischen Betreuungsperson und des/der Promovierenden im Vorfeld des Auslandsaufenthaltes, sodass inhaltlicher Mehrwert, persönliche Weiterbildung und die finanzielle Unterstützung in ein sinnvolles Verhältnis gebracht werden.
Mehr über Internationalisierungsmaßnahmen finden Sie auf der Seite der TUM GS(link is external).

  • Reisekosten (Economy Class, 2. Klasse). Die Benutzung des Flugzeuges muss, sofern es sich nicht um Überseeflüge handelt, immer schlüssig begründet werden.
  • Kosten für die An-und Abreise zum/vom Flughafen/Bahnhof. Hierfür ist grundsätzlich der Öffentliche Nahverkehr zu benutzen.
  • Privatfahrzeug, Mietwagen, Taxi (muss vor Antritt der Reise mit MGC abgesprochen werden!)
    • Die Verwendung eines Privatfahrzeuges ist nur bei triftigen Gründen gestattet und nur wenn eine eindeutige Kostenersparnis nachgewiesen werden kann. Benzinkosten können nicht erstattet werden.
    • Kosten für Mietwagen können nur erstattet werden, wenn ein triftiger Grund vorliegt und dies in der Abrechnung begründet ist, sowie eine eindeutige Kostenersparnis nachgewiesen werden kann. Die Erstattung von Benzinkosten ist nur unter Vorlage aller Tankbelege im Original möglich.
    • Kosten für Taxifahrten können nur erstattet werden, wenn triftige Gründe vorliegen und die Benutzung bei der Abrechnung begründet ist, z.B. Geschäftsort mit Öffentlichen Nahverkehr nur schwer oder nicht erreichbar, notwendiges, sehr sperriges Gepäck muss transportiert werden, Kostenersparnis durch gemeinsame Nutzung des Fahrzeugs mit anderen Promovierenden, gesundheitliche Gründe etc. Dies muss jedoch nachgewiesen werden.
  • Miet- und Hotelkosten Bitte beachten Sie, dass es gemäß BayRKG Obergrenzen für die im Ausland geltenden Auslandsübernachtungsgelder gibt. Weitere Informationen erhalten Sie beim MGC.
    Aktuelle Obergrenzen (2022):  https://www.lff.bayern.de/download/nebenleistungen/reisekosten/auslandstg_010121.pdf
  • Visagebühren
  • Konferenz-/Tagungsgebühren
  • Kosten für Einschreibung an der Universität/Benutzung Bibliothek oder Vergleichbares
  • In begründeten Fällen: Aufpreise für Übergepäck/Sperrgepäck/Sondergepäck, sofern dies für die Durchführung des Forschungsaufenthaltes zwingend erforderlich ist.

NB: Sind die Kongressgebühren für Nicht-Mitglieder höher als für Mitglieder inklusive Mitgliedsbeitrag, übernimmt TUM GS auch die Kosten für die Mitgliedschaft, wenn dadurch die Gesamtkosten niedriger gehalten werden können.

Nicht erstattungsfähige Kosten sind:

  • Jegliche Art von Versicherungen
  • Jegliche Art von Verpflegung (Ausnahme: in den Tagungsgebühren einbegriffen)
  • Anschaffung von Sachmitteln
  • Sonstige Ausgaben der privaten Lebensführung